Anmerkung zur Kostenübernahme
Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, der Geburt und der Wochenbettzeit. Auch Frauen, die sich in Adoptionspflege befinden und Frauen nach einer Fehlgeburt, haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Hebammengebührenordnung regelt dabei die Kosten, die von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung werden dabei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für bis zu 14 Kursstunden die Kosten der Frauen übernommen.
Bei Rückbildungskursen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 10 Kursstunden.
Bei den privaten Krankenversicherungen gilt zu beachten, dass diese einen unterschiedlichen Leistungskatalog aufweisen, deshalb müssen die Kosten und die zu übernehmenden Leistungen individuell nachgefragt werden.
Bitte beachtet, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur ein Vorgespräch in der Schwangerschaft bezahlen. Solltet ihr schon ein Gespräch bei einer anderen Hebamme geführt haben, teilt mir das bitte mit.
Angebotene Leistungen
Schwangerenvorsorge
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Geburtsvorbereitung
Wochenbettbetreuung
Akupunktur
K-Taping
Babymassage
Die Informationen zu den einzelnen Bereichen findet Ihr rechts im Menü.
Ich biete meine Leistungen hauptsächlich in Steglitz an. Angrenzende Bezirke auch auf Anfrage möglich.